Gefördertes Wohnen
Was ist geförderter Wohnraum?
Geförderter Wohnraum, auch Sozialwohnungen genannt, ist Wohnraum, der staatlich oder kommunal gefördert wird, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Diese Wohnungen werden zu günstigeren Mietpreisen als am freien Markt angeboten, da die Baukosten durch öffentliche Mittel teilweise subventioniert werden.
Wer ist berechtigt?
Wer eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen möchte, benötigt in der Regel einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Dieser wird von der zuständigen Gemeinde oder Stadt ausgestellt.
In diesem Fall ist die Stadt Karlsruhe zuständig und die Haushalts-Einkommensgrenze liegt bei einem Bewohner bei 57.800€ brutto pro Jahr. Weitere Bewohner erhöhen die Haushalts-Einkommensgrenze um jeweils 9.000€. (Weitere Infos siehe unten)
Weitere Informationen
- Einkommensgrenzen:
Um einen WBS zu erhalten, darf das Haushaltseinkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Diese Grenze ist abhängig von der Anzahl der Personen im Haushalt und den jeweiligen Landesgesetzen. (Dann diesen Link einfügen, aber wenn möglich nicht auf die Webseite weiterleiten, sondern Möglichkeit die Tabelle direkt durch den Link runterzuladen. https://mlw.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mlw/intern/Dateien/03_Bauen-Wohnen/Wohnungsbau/Wohnraumfoerderung/VwV-Wohnungsbau_BW_2022_Anlage_zum_Erlass_geaenderte_Tabelle.pdf )
- Wohnsitz:
In der Regel ist ein fester Wohnsitz in Deutschland oder eine gültige Aufenthaltserlaubnis für mindestens ein Jahr Voraussetzung.
- Volljährigkeit:
Antragsteller müssen volljährig sein.
- Antragstellung:
Der WBS muss bei der zuständigen Behörde, meist dem Wohnungsamt, beantragt werden. Hier können Sie Ihren Antrag direkt stellen (Link einfügen, der auf die Weite weiterleitet: https://www.service-bw.de/zufi/leistungen/1038?plz=76139&ags=08212000 )
- Dringlichkeit:
Bei der Vergabe von Sozialwohnungen können Dringlichkeitsstufen (z.B. Alleinerziehende, Schwerbehinderte) eine Rolle spielen.
Was ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS)?
Ein WBS ist ein Dokument, das bestätigt, dass eine Person oder ein Haushalt die Voraussetzungen für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung erfüllt. Es gibt verschiedene Typen von WBS, die unterschiedliche Arten von Wohnungen freigeben. Ein Typ-A-WBS berechtigt zur Nutzung von Sozialwohnungen, während ein Typ-B-WBS für etwas teurere Wohnungen gilt.
Wo finde ich weitere Informationen?
- Zuständige Behörde:
Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen ist hier die richtige Anlaufstelle, dort finden Sie umfassende Informationen zum Thema geförderte Mietwohnungen sowie dem Wohnberechtigungsschein: https://mlw.baden-wuerttemberg.de/de/bauen-wohnen/wohnungsbau/wohnberechtigung
- Gesetzliche Grundlagen:
Das Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) regelt die Grundlagen für die soziale Wohnraumförderung.
Lesen Sie hier direkt eine Zusammenfassung aller relevanten Informationen der offiziellen Anlaufstelle, des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen.
- Pdf einfügen: Der Wohnberechtigungsschein – Sozialer Wohnraum in Baden-Württemberg: https://mlw.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mlw/intern/Dateien/06_Service/Publikationen/Bauen_und_Wohnen/Wohnberechtigungsschein.pdf